Hier erfahren Sie alles, was Sie darüber wissen müssen.
Überraschenderweise müssen 2026 nahezu keine Vignetten mehr verpflichtend an die Windschutzscheibe Ihres Fahrzeugs geklebt werden. Das Wort „nahezu“ ist bewusst gewählt, denn je nach Situation gibt es einige Besonderheiten, die Sie kennen sollten. In bestimmten Städten ist eine ZFE-Vignette weiterhin zwingend vorgeschrieben – obwohl der Verfassungsrat am Donnerstag, dem 21. Mai, die Abschaffung der Umweltzonen mit niedrigen Emissionen beanstandet hat. Grund genug, einige Fragen, die Sie sich möglicherweise stellen, genauer zu klären.
Was gilt für die Versicherungsvignette?
Seit 2024 gehört die bei Autofahrern bekannte grüne Vignette der Vergangenheit an. Die Pflicht, sie an der Windschutzscheibe anzubringen, besteht zwar nicht mehr. Dennoch müssen Sie weiterhin eine Kfz-Versicherung abschließen, um am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen. Der gesetzlich erforderliche Mindestschutz ist eine Haftpflichtversicherung, auch Drittversicherung genannt, wie Auto Plus erinnert.
Hauptuntersuchung und CT-Aufkleber
Auch die Hauptuntersuchung bleibt verpflichtend: Sie wird ab dem vierten Jahr nach der Erstzulassung Ihres Fahrzeugs fällig und muss anschließend alle zwei Jahre erfolgen. Die Prüfstelle bringt dann eine Vignette mit dem Gültigkeitsdatum der Untersuchung an. Obwohl dieser „CT“-Aufkleber üblich ist, muss er nicht zwingend vorhanden sein. Bei einer Verkehrskontrolle müssen Sie den Polizeikräften jedoch den Prüfbericht der Hauptuntersuchung sowie den maßgeblichen Aufkleber auf der Zulassungsbescheinigung vorlegen können.
Wie sieht es mit den ZFE aus?
Zonen mit niedrigen Emissionen (ZFE) sind städtische Bereiche, in denen besonders umweltschädliche Fahrzeuge nur eingeschränkt fahren dürfen. Sie sollen die Luftqualität verbessern, indem der Ausstoß gesundheitsschädlicher Stoffe wie Feinstaub und Stickstoffdioxid verringert wird. Gleichzeitig sollen Bürgerinnen und Bürger zu umweltfreundlicheren Fortbewegungsmitteln bewegt werden. Auch wenn diese Regelung eines Tages verschwinden könnte, gilt sie zum Zeitpunkt der Veröffentlichung weiterhin.
Crit’air-Vignette in den ZFE
In einigen Metropolen ist das Anbringen einer Crit’air-Vignette inzwischen Voraussetzung, um dort fahren zu dürfen. In Lyon und sogar in Paris dürfen Fahrzeuge der Kategorie Crit’air 3 und höher überhaupt nicht mehr verkehren. Die Einführung dieser Regelung hat übrigens zahlreiche Betrugsversuche nach sich gezogen. Daher sollten Sie Ihre Vignette ausschließlich über die offizielle Website bestellen.
Abschließend weist Auto Plus auf seltenere, aber durchaus bestehende Fälle hin. Dazu gehören Pflichtvignetten für Anwohnerparkplätze in manchen Gemeinden oder Vignetten, die für die Fahrt zum Arbeitsplatz erforderlich sind. Hoffentlich ist nun klarer, welche Schritte zu unternehmen sind und welche Regeln 2026 gelten.
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