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Historische Wettbewerbsfahrzeuge dürfen legal auf öffentlichen Straßen fahren

Roter klassischer Rennwagen mit Nummer 77, breiten Reifen und Street Legal Kennzeichen in Galerie.

Die Maßnahme wurde seit Langem von der FPAK und den Zertifizierungsstellen gefordert. Dank eines im Amtsblatt der Republik veröffentlichten Beschlusses dürfen historische Wettbewerbsfahrzeuge nun legal auf öffentlichen Straßen eingesetzt werden.

Mit dem Beschluss Nr. 1144/2020 wurde im Kern eine Regelung auf historische Wettbewerbsfahrzeuge ausgeweitet, die bislang bereits für aktuelle Rennfahrzeuge galt.

Historische Wettbewerbsfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr

Bei Veranstaltungen wie der Rallye Portugal ist es ohnehin nicht ungewöhnlich, auf den Verbindungsstrecken den Fahrzeugen zu begegnen, die auf den Wertungsprüfungen antreten. Künftig können dies auch Klassiker, die für den Motorsport umgebaut wurden – etwa durch den Einbau von Sicherheitseinrichtungen wie Überrollbügeln oder Rennsitzen.

Welche Regelung gilt?

Um diese Änderung eindeutig zu erläutern, folgt der Wortlaut des heute im Amtsblatt der Republik veröffentlichten Beschlusses Nr. 1144/2020:

Zulässige Umbauten für historische Wettbewerbsfahrzeuge

„Zusammenfassung: Genehmigt die in einem Beschluss des IMT, I. P., festgelegten Umbauten historischer Fahrzeuge für die Anpassung an den sportlichen Wettbewerb.

Durch das Gesetzesdekret Nr. 59/2020 vom 17. August, das das Gesetzesdekret Nr. 180/2014 vom 24. Dezember änderte, wurde die rechtliche Regelung für die Genehmigung, Zuteilung von Kennzeichen, Änderung von Merkmalen und Untersuchung von an sportlichen Wettbewerben teilnehmenden Pkw, Mopeds, Motorrädern, Dreirädern und Quads zum Zweck der Nutzung auf öffentlichen Straßen auf historische Fahrzeuge ausgeweitet, die an sportlichen Wettbewerben teilnehmen.

Absatz 3 von Artikel 4 des Gesetzesdekrets Nr. 180/2014 in seiner aktuellen Fassung legt fest, dass die in einem Beschluss des IMT, I. P., vorgesehenen Umbauten historischer Fahrzeuge zur Anpassung an den sportlichen Wettbewerb genehmigt werden.

Daher beschließt der Verwaltungsrat des IMT, I. P., auf Grundlage von Buchstabe k) in Absatz 3 von Artikel 3 des Gesetzesdekrets Nr. 236/2012 vom 31. Oktober in der zuletzt geltenden Fassung Folgendes:

1 – Historische Pkw, die an sportlichen Wettbewerben teilnehmen und gemäß dem Gesetzesdekret Nr. 180/2014 in seiner aktuellen Fassung als solche anerkannt sind, müssen den technischen Eigenschaften entsprechen, mit denen das Fahrzeug zugelassen wurde. Für die Anpassung an den sportlichen Wettbewerb sind jedoch folgende Umbauten zulässig:

a) Sicherheitsgurte und deren Einbau, mit Genehmigung der FIA – Fédération Internationale de l’Automobile – oder Zertifizierung durch den nationalen Sportverband, die ECE/UN oder die Europäische Union; sie müssen für den Einbau an den Fahrzeugsitzen geeignet sein, eine sichtbare und unauslöschliche Genehmigungskennzeichnung tragen und gegebenenfalls innerhalb ihrer jeweiligen Gültigkeitsdauer liegen.

b) „Überrollbügel – im Innenraum, ohne Beeinträchtigung der Sicherheitsgurte, des Sichtfelds oder des Öffnungs- und Zugangsmechanismus der Fahrzeugtüren, ohne ein Risiko für die Fahrzeuginsassen darzustellen und unter Einhaltung der Bestimmungen des technischen FIA-Reglements.

c) Für den Wettbewerb angepasste Sitze, deren Modell und Befestigungsbedingungen von der FIA genehmigt oder durch den nationalen Sportverband, die ECE/UN oder die Europäische Union zertifiziert sind und die eine sichtbare und unauslöschliche Genehmigungskennzeichnung aufweisen.

d) An den oberen Aufnahmepunkten der Aufhängung angebrachte Domstreben.

2 – Die im vorstehenden Absatz genannten Änderungen benötigen weder die Genehmigung dieses Instituts noch einen Eintrag in den Fahrzeugidentifikationsdokumenten.

3 – Dieser Beschluss tritt am 1. Oktober 2020 in Kraft.“

Quelle: Portugiesischer Oldtimerclub.

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