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Elektroautos: Rechnungshof beruhigt bei neuer Steuer

Türkisfarbener Elektro-Sportwagen „E-Revolution“ an Ladestationen in modernem Stadtgebäude bei Sonnenuntergang.

Angesichts der Sorgen vieler Autofahrer über eine Steuer auf Elektroautos hat sich der französische Rechnungshof mit dem Thema befasst. Seine Schlussfolgerungen dürften zumindest für die nächsten Jahre beruhigend wirken.

Müssen Besitzer von Elektroautos bald eine neue Abgabe zahlen? Da die Einnahmen aus Benzin und Diesel schrittweise sinken, wird diese Frage für den Staat immer dringlicher. Eine kilometerabhängige Steuer, ein höher besteuerter Strombezug zu Hause oder eine neue Vignette: Mehrere Optionen werden regelmässig diskutiert. Ein offizieller Bericht des Rechnungshofs schafft jedoch Klarheit.

Der im Juni 2026 veröffentlichte Bericht „Welche Zukunft für die Energiebesteuerung?“ des Rates für Pflichtabgaben (CPO), einer unabhängigen Einrichtung beim Rechnungshof, widmet sich unter anderem der künftigen Kfz-Besteuerung.

Seine Einschätzung fällt für Fahrer, die auf Elektroautos umgestiegen sind, eher beruhigend aus: „Es ist noch zu früh, ihre Nutzung stärker zu besteuern“, heisst es darin. Der Rechnungshof ist der Ansicht, dass eine Besteuerung von Elektroautos derzeit das Schlechteste wäre, was man tun könnte.

Elektroautos zu besteuern wäre kontraproduktiv

Ein grosser Teil der Kfz-Abgaben stützt sich heute noch auf Kraftstoffe. Jedes Elektroauto, das ein Verbrennermodell ersetzt, bedeutet jedoch entsprechende Liter Benzin oder Diesel, die nicht mehr besteuert werden.

Langfristig wird der Staat deshalb eine Möglichkeit finden müssen, diese sinkenden Einnahmen auszugleichen. Die Logik dahinter ist nachvollziehbar. Dennoch hält der CPO den Zeitpunkt für eine Besteuerung von Elektroautos für ungeeignet.

Würde eine neue Abgabe auf die Nutzung von Elektroautos zu früh eingeführt, könnte dies ihre Verbreitung bremsen – obwohl die öffentliche Hand die Elektrifizierung des Fahrzeugbestands beschleunigen will. Der Bericht verwirft insbesondere die Idee, Strom zum Laden eines Autos zu Hause gezielt zu besteuern.

Technisch würde dies etwa den Einbau eines Zwischenzählers erfordern. Damit müsste sich der Strom, der in die Fahrzeugbatterie fliesst, von dem Verbrauch des übrigen Haushalts trennen lassen. Eine komplizierte Lösung, zumal Autofahrer ihr Elektroauto ebenso an einer gewöhnlichen Steckdose, bei Verwandten oder am Arbeitsplatz laden können.

Zudem erlaubt das europäische Recht derzeit nicht, Privatpersonen je nach Verwendungszweck des Stroms unterschiedliche Verbrauchsteuern aufzuerlegen.

Was ist mit der viel diskutierten Kilometersteuer?

Statt Energie zu besteuern, könnte der Staat Autofahrer nach der Zahl ihrer gefahrenen Kilometer zur Kasse bitten. Diese Option, die im Sommer erneut aufkam, gilt als die ernsthafteste.

Der Staat hat diesen Ansatz nicht selbst erfunden: Andere Länder haben eine solche Steuer bereits eingeführt. Dazu zählt beispielsweise Island, das schon eine kilometerabhängige Besteuerung beschlossen hat. Auch das Vereinigte Königreich bereitet ab 2028 ein eigenes System für Elektroautos vor.

In Frankreich bevorzugt der CPO diese Lösung nicht. Eine Kilometersteuer würde vor allem auf gebührenpflichtigen Autobahnen mehrere Schwierigkeiten verursachen. Werden sowohl Maut als auch eine nach Fahrstrecke berechnete Abgabe erhoben, wären Anpassungen nötig, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Auch die Erfassung der Fahrten würde das System deutlich komplizierter machen.

Hinzu kommt ein offensichtliches politisches Problem: Eine neue Belastung für Autofahrer einzuführen, könnte besonders schwer vermittelbar sein. Dies gilt umso mehr, weil Käufer von Elektroautos bereits höhere Fahrzeugpreise zahlen und gleichzeitig zur ökologischen Wende beitragen. Eine Steuer wäre somit eine Bestrafung für diejenigen, die sich an der ökologischen Wende beteiligen.

Eine neue Vignette statt einer Kilometersteuer?

Sollte sich die Besteuerung von Elektroautos künftig ändern, würde sie eher die Form „einer jährlichen Besitzabgabe“ annehmen. Vereinfacht gesagt ginge es um die Einführung einer Vignette der neuen Generation.

Ihre Höhe könnte anhand von Fahrzeugeigenschaften bestimmt werden, insbesondere über Gewicht oder Grundfläche. Schwerere und grössere Fahrzeuge könnten dadurch stärker zur Finanzierung beitragen.

Doch auch hierzu ist noch nichts beschlossen. Es handelt sich um einen Denkansatz zur Vorbereitung auf künftig sinkende Kraftstoffeinnahmen, nicht um eine neue Steuer, deren Einführung bereits festgelegt wäre. Angesichts der Häufigkeit dieser Debatten müssen sich Besitzer von Elektroautos allerdings darauf einstellen, dass früher oder später eine neue Besteuerung aufkommt.

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