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DUH verklagt BMW und Daimler wegen CO₂-Zielen – Greenpeace droht Volkswagen mit Klage

Weißes Elektroauto in modernem Showroom mit "ZERO CO2" Nummernschild und Ladestation.

Die Klage gegen BMW und Daimler wurde von der Deutschen Umwelthilfe (DUH), einer Nichtregierungsorganisation, angestoßen. Anlass ist, dass beide Unternehmen sich aus Sicht der DUH weigern, ihre Ziele zur Senkung der Kohlendioxid-Emissionen (CO₂) ausreichend zu verschärfen.

Greenpeace (deutsche Sektion) verfolgt gemeinsam mit der Aktivistin Clara Mayer von Fridays for Future ein vergleichbares Vorgehen gegen Volkswagen. Bevor Greenpeace formell klagt, erhielt der Konzern jedoch zunächst eine Frist zur Stellungnahme bis zum 29. Oktober.

Warum kommt es jetzt zu Klagen?

Auslöser sind zwei Entscheidungen aus dem Mai.

Zum einen urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass die deutschen Umweltgesetze nicht ausreichen, um künftige Generationen wirksam zu schützen.

In diesem Zusammenhang wurden CO₂-Emissionsbudgets für zentrale Wirtschaftssektoren festgelegt, das Reduktionsziel bis 2030 im Vergleich zu 1990 von 55% auf 65% angehoben und klargestellt, dass Deutschland als Staat 2045 klimaneutral sein muss.

Zum anderen kam eine richtungsweisende Entscheidung aus den Niederlanden: Dort setzten Umweltgruppen in einem Verfahren gegen den Ölkonzern Shell durch, dass das Unternehmen nicht genug tue, um die klimatischen Folgen seiner Geschäftstätigkeit zu begrenzen. Erstmals wurde damit ein privates Unternehmen gerichtlich verpflichtet, seine Emissionen zu senken.

Was will die DUH von BMW und Daimler?

Die DUH fordert, dass BMW und Daimler sich rechtlich verbindlich dazu verpflichten, spätestens 2030 keine Autos mehr zu produzieren, die fossile Kraftstoffe nutzen. Zusätzlich sollen die Emissionen ihrer Geschäftstätigkeit bis dahin ihre jeweils „zustehende“ Quote nicht überschreiten.

So berechnet die DUH die CO₂-Budgets

Diese „zustehende“ Quote leitet die DUH aus einer komplexen Berechnung ab. Vereinfacht dargestellt ermittelte die DUH für jedes Unternehmen einen Wert, der sich auf Angaben des Weltklimarats (Intergovernmental Panel on Climate Change, IPCC) stützt: nämlich darauf, wie viel CO₂ weltweit noch ausgestoßen werden kann, ohne dass sich die Erde um mehr als 1,7 °C erwärmt, sowie auf die Emissionen des jeweiligen Unternehmens im Jahr 2019.

Nach diesen Berechnungen reichen die bislang angekündigten Maßnahmen von BMW und Daimler – selbst unter Berücksichtigung ihrer eigenen Reduktionszusagen – nicht aus, um innerhalb dieser „CO₂-Budgets“ zu bleiben. Aus Sicht der DUH könnte das dazu führen, dass Einschränkungen im Lebensstil heutiger Generationen länger andauern und für kommende Generationen strenger ausfallen.

Klimapläne von BMW, Daimler und Volkswagen

Zur Einordnung verweist die Debatte auch auf bereits kommunizierte Pläne der Hersteller: Daimler hat angekündigt, ab 2030 nur noch Elektroautos bauen zu wollen; zudem soll ab 2025 für jedes Modell eine elektrische Alternative angeboten werden. BMW erklärte, dass 2030 weltweit 50% der Verkäufe auf Elektrofahrzeuge entfallen sollen, während zugleich die CO₂-Emissionen um 40% sinken sollen. Volkswagen wiederum gibt an, die Produktion von Fahrzeugen mit fossilen Kraftstoffen 2035 beenden zu wollen.

Auf die Klage reagierte Daimler mit dem Hinweis, man sehe keine Grundlage für den Fall: „Wir haben schon vor langer Zeit ein klares Statement zu unserem Weg zur Klimaneutralität abgegeben. Unser Ziel ist es, bis Ende des Jahrzehnts vollelektrisch zu sein - sofern die Marktbedingungen dies zulassen.“

BMW äußerte sich in ähnlicher Richtung und erklärte, die eigenen Klimaziele zählten zu den besten in der Branche und seien mit dem Anspruch vereinbar, die Erderwärmung unter 1,5 °C zu halten.

Volkswagen teilte schließlich mit, man werde den Fall prüfen, sehe aber „die Klage gegen einzelne Unternehmen nicht als geeignete Methode, um die Herausforderungen der Gesellschaft zu bewältigen“.

Wie geht es weiter?

Das DUH-Verfahren gegen BMW und Daimler sowie ein mögliches Greenpeace-Verfahren gegen Volkswagen ist auch deshalb bedeutsam, weil es einen wichtigen Präzedenzfall schaffen könnte. Zudem zwingt es Unternehmen dazu, vor Gericht zu belegen, dass ihre Emissionsminderungsziele tatsächlich so belastbar sind, wie sie es selbst darstellen.

Sollte die DUH obsiegen, könnten sie und andere Organisationen vergleichbare Klagen auch gegen Unternehmen außerhalb der Autoindustrie anstoßen, etwa gegen Fluggesellschaften oder Energieerzeuger.

Der Fall liegt nun beim zuständigen deutschen Landgericht, das zunächst prüft, ob ausreichend Grundlage besteht, das Verfahren zu eröffnen. Fällt diese Entscheidung positiv aus, müssen BMW und Daimler sich gegen die Vorwürfe verteidigen und Belege vorlegen; anschließend folgt ein schriftlicher Austausch zwischen beiden Seiten.

Mit einer endgültigen Entscheidung ist möglicherweise erst in rund zwei Jahren zu rechnen. Je länger sich das Verfahren hinzieht, desto größer wird jedoch das Risiko für BMW und Daimler im Falle einer Niederlage - weil dann weniger Zeit bleibt, um bis 2030 die vom Gericht verlangten Vorgaben umzusetzen.

Quelle: Reuters

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