Wenn ein Fahrer einen Unfall verursacht, übernimmt in der Regel die Kfz-Haftpflichtversicherung die Entschädigung für Schäden, die Dritten entstanden sind. Doch wie ist die Lage, wenn der Verursacher ohne Versicherungsschutz unterwegs war?
In solchen Situationen kann der Automobil-Garantiefonds (Fundo de Garantia Automóvel, FGA) einspringen, der von der Aufsichtsbehörde für Versicherungen und Pensionsfonds (Autoridade de Supervisão de Seguros e Fundos de Pensões, ASF) verwaltet wird. Seine Aufgabe ist es, die Entschädigungszahlungen an die Opfer sicherzustellen, damit Betroffene nicht ohne Ausgleich für ihre erlittenen Schäden bleiben.
Wer finanziert den Automobil-Garantiefonds?
Anders als viele vermuten, wird der FGA nicht direkt vom Staat finanziert. Der Fonds speist sich unter anderem aus einem Beitrag, der bei Versicherungsnehmern der Kfz-Haftpflichtversicherung erhoben wird. Dieser Beitrag beträgt 2,5% der Bruttoprämie, die auf den obligatorischen Haftpflichtschutz entfällt, und wird auf der Versicherungsquittung separat ausgewiesen.
Zwar ziehen die Versicherer diesen Betrag ein und führen ihn an den Fonds ab, die Kosten tragen jedoch die Kunden, die eine Police abschliessen. Konkret: Bei einer jährlichen Haftpflichtprämie von 250 Euro fliessen rund 6,25 Euro in die Finanzierung des FGA. Wichtig ist dabei, dass sich dieser Beitrag nur auf die Kfz-Haftpflicht bezieht und nicht auf zusätzliche, freiwillige Deckungen.
Wird das Geld zurückgeholt?
Nachdem der Fonds die Opfer entschädigt hat, kann er vom Unfallverursacher die Erstattung der ausgezahlten Beträge verlangen – über das sogenannte Rückgriffsrecht. In der Praxis liegen die tatsächlich wieder eingetriebenen Summen jedoch deutlich unter den Beträgen, die als Entschädigung ausbezahlt werden.
So hat der FGA im Jahr 2025 laut einer aktuellen Studie der ASF fast 12 Millionen Euro an Entschädigungen gezahlt, konnte aber von den Verantwortlichen der Unfälle weniger als drei Millionen Euro zurückholen.
Der Beitrag von 2,5% wird ausserdem nicht nachträglich an die Versicherten zurückerstattet – selbst dann nicht, wenn es dem Fonds gelingt, einen Teil der Entschädigungen vom Verursacher einzutreiben.
Die Kfz-Versicherung ist Pflicht
Nach dem Decreto-Lei Nr. 291/2007 vom 21. August müssen alle Motorfahrzeuge, die auf öffentlichen Strassen verkehren, durch eine Haftpflichtversicherung gedeckt sein.
Ohne Versicherung zu fahren gilt nach der Strassenverkehrsordnung als schwere Ordnungswidrigkeit. Bei Autos und Motorrädern droht ein Bussgeld zwischen 500 Euro und 2500 Euro. Für andere Motorfahrzeuge liegt die Spanne zwischen 250 Euro und 1250 Euro. Zusätzlich zur Geldbusse können die Behörden das Fahrzeug sowie die dazugehörigen Dokumente beschlagnahmen.
Gibt es Ausnahmen?
Ja, allerdings nur in sehr engem Rahmen. Artikel 9 desselben Gesetzes sieht eine Befreiung für bestimmte Fahrzeuge des portugiesischen Staates vor – vorausgesetzt, ein entsprechender Erlass ordnet dies an. Ebenfalls erfasst sein können Fahrzeuge, die ausländischen Staaten oder internationalen Organisationen gehören, soweit es das Gesetz vorsieht.
Diese Stellen sind dadurch jedoch nicht von Verantwortung befreit. Kommt es zu einem Unfall, bleiben sie verpflichtet, die Geschädigten zu entschädigen und damit die Pflichten zu übernehmen, die normalerweise eine Versicherung erfüllen würde.
Kommentare
Noch keine Kommentare. Sei der Erste!
Kommentar hinterlassen