Eine bedeutende Reform tritt ab sofort in Kraft.
Wer sein Auto zulassen lassen muss, sollte eine wesentliche Änderung kennen. Seit dem 1. August hat das Innenministerium die Voraussetzungen für den Zugang zum Fahrzeugzulassungssystem (SIV) neu gefasst. Auslöser waren Warnungen des Rechnungshofs: Wie Ouest-France berichtet, beziffert dieser die entgangenen Steuereinnahmen zwischen 2022 und 2024 auf rund 550 Millionen Euro.
Fahrzeugzulassungssystem (SIV): strengere Zugangsbedingungen
Mit dem 2017 eingeführten neuen Zulassungssystem wurden die Schalter für Zulassungsbescheinigungen in den Präfekturen geschlossen. Die Aufgabe ging dadurch auf private Dienstleister über, die das Fahrzeugzulassungssystem (SIV) nutzen. Das Verfahren sollte vereinfacht und Kosten gesenkt werden. Inzwischen hat das Ausmaß des Betrugs jedoch ein Niveau erreicht, bei dem sich das Modell für den Staat offensichtlich nicht mehr rechnet.
Nach Angaben unserer Kollegen führten unzureichende Kontrollen dazu, dass einige Betrüger Briefkastenfirmen gründeten und das System vollständig zweckentfremdeten. So gibt es mehrere Hundert Scheinfirmen, die sich als Werkstätten ausgeben, um Zugang zum SIV zu erhalten und Zulassungsbescheinigungen auszustellen.
Seit dem 1. August werden die Zugangsvereinbarungen zum SIV deshalb nicht mehr automatisch verlängert, erläutert die Regionalzeitung. Fachleute müssen folglich einen Antrag auf Verlängerung stellen. Um den Zugang zu bekommen, müssen sie eine mindestens dreijährige Tätigkeit im Automobilsektor sowie eine jährliche Mindestzahl an Vorgängen nachweisen, damit sie diese Zulassung behalten dürfen.
Zusätzliche Pflichten für Zulassungsprofis
Zudem müssen diese Unternehmen über einen gesicherten Archivraum verfügen, in dem die Nachweise für Zulassungsvorgänge aufbewahrt werden können. Die Modernisierung wird nicht schon in diesem Sommer abgeschlossen sein, sondern sich bis 2027 fortsetzen. Allerdings könnten die den Fachleuten auferlegten neuen Vorgaben die Verfahren für Bürgerinnen und Bürger verlängern.
Einschränkungen beim Führerschein
Außerdem ist es nach der Verabschiedung des Gesetzes RIPOST durch das Parlament Fahranfängern untersagt, „ein leistungsstarkes Auto“ zu fahren. Nach Auffassung der Befürworter soll damit auf schwere Unfälle reagiert werden, an denen bestimmte großmotorige Fahrzeuge beteiligt waren, die jungen Fahrerinnen und Fahrern gehörten.
Das Gesetz verbietet nun, einem Fahrer während der Probezeit seines Führerscheins „ein leistungsstarkes Auto“ zuzuteilen, zur Verfügung zu stellen oder zu vermieten. Diese Regel gilt auch dann, wenn der betreffende Autofahrer über einen gültigen Führerschein verfügt. Bei einem Verstoß drohen 15.000 Euro Geldstrafe und ein Jahr Freiheitsstrafe.
Derzeit ist diese Bestimmung allerdings noch nicht präzise genug. Denn die zulässige Höchstleistung wurde bislang nicht festgelegt. Sie soll mit einem für den kommenden Herbst vorgesehenen Dekret bestimmt werden. Weitere Informationen dazu finden Sie hier in unserem vorherigen Artikel.
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