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Mit abgelaufener Hauptuntersuchung fahren: teuer bis zur Stilllegung Ihres Fahrzeugs

Grauer Sportwagen mit LED-Scheinwerfern in modernem Showroom mit großen Fenstern und TÜV-Schild.

Mit einer abgelaufenen Hauptuntersuchung zu fahren, kann teuer werden – im schlimmsten Fall wird Ihr Fahrzeug stillgelegt.

Die Hauptuntersuchung ist für alle Fahrzeuge, die älter als 4 Jahre sind und in Frankreich unterwegs sind, gesetzlich vorgeschrieben. Anschließend muss sie laut Regierungsportal alle zwei Jahre durchgeführt werden. Dabei wird geprüft, ob die für Sicherheit und Umweltschutz wichtigen Fahrzeugkomponenten ordnungsgemäß funktionieren.

Doch was geschieht, wenn Sie die Hauptuntersuchung nicht fristgerecht durchführen lassen? Welche Folgen hat eine abgelaufene Hauptuntersuchung, und wie können Sie die Situation bereinigen? Hier erfahren Sie alles Wichtige.

Risiken einer abgelaufenen Hauptuntersuchung

Eine abgelaufene Hauptuntersuchung bedeutet, dass Ausstattung und Leistungsfähigkeit Ihres Fahrzeugs nicht regelmäßig überprüft wurden. Das kann sowohl Ihre eigene Sicherheit als auch die anderer Verkehrsteilnehmer gefährden. Ein nicht vorschriftsmäßiges Fahrzeug kann technische Mängel aufweisen – etwa defekte Bremsen, abgefahrene Reifen oder falsch eingestellte Scheinwerfer –, die Pannen oder Unfälle verursachen können.

Darüber hinaus drohen bei einer Verkehrskontrolle verwaltungs- und strafrechtliche Sanktionen. Nach der Straßenverkehrsordnung stellt das Fahren mit einer abgelaufenen Hauptuntersuchung einen Verstoß der vierten Klasse dar, der mit einem Pauschalbußgeld von 135 Euro geahndet wird. Bei Zahlung innerhalb von drei Tagen reduziert sich der Betrag auf 90 Euro; erfolgt innerhalb von 45 Tagen keine Zahlung, erhöht er sich auf 375 Euro.

Mögliche Maßnahmen durch die Behörden

Die Polizei kann außerdem Ihre Zulassungsbescheinigung einziehen und Ihnen die Weiterfahrt untersagen, bis die Hauptuntersuchung erfolgt ist. Stellt Ihr Fahrzeug eine Gefahr für die Verkehrssicherheit dar, kann es sogar stillgelegt und abgeschleppt werden.

So vermeiden Sie eine abgelaufene Hauptuntersuchung

Um diese Unannehmlichkeiten zu verhindern, sollten Sie die Fristen für die Hauptuntersuchung einhalten und möglichst schnell einen Termin bei einer zugelassenen Prüfstelle vereinbaren. Bei Fahrzeugen, die älter als 4 Jahre sind, ist die Hauptuntersuchung alle 2 Jahre erforderlich. Wurde ein Fahrzeug neu gekauft, muss die erste Hauptuntersuchung nach 4 Jahren stattfinden. Auch vor dem Verkauf eines Gebrauchtwagens ist eine Hauptuntersuchung nötig, es sei denn, sie liegt weniger als 6 Monate zurück.

Damit Sie den nächsten Termin nicht vergessen, können Sie das Datum der letzten Hauptuntersuchung in Ihrem Kalender notieren. Alternativ lässt sich auf der Website des französischen Ministeriums für ökologischen und solidarischen Wandel anhand Ihres Kennzeichens prüfen, ob Ihre Hauptuntersuchung noch gültig ist.

Nach einer Fristüberschreitung handeln

Wenn die Frist für die Hauptuntersuchung überschritten wurde, haben Sie einen Monat Zeit, Ihre Situation zu bereinigen. In diesem Zeitraum dürfen Sie Ihr Fahrzeug weiterhin nutzen, sofern kein erheblicher oder kritischer Mangel vorliegt. Werden Sie in dieser Zeit kontrolliert, müssen Sie einen Nachweis über einen Termin bei einer zugelassenen Prüfstelle vorlegen.

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