Ein echter Umbruch für sämtliche Neufahrzeuge.
Infrarotkamera in neuen Autos wird Pflicht
Für die Automobilbranche handelt es sich um eine einschneidende Neuerung. Ab dem 7. Juli muss der Innenraum jedes neu in der Europäischen Union – und damit auch in Frankreich – zugelassenen Fahrzeugs mit einer Infrarotkamera ausgestattet sein. Sie überwacht die Augen der Fahrerin oder des Fahrers und löst bei Ablenkung einen Alarm aus.
Laut TF1 befindet sich die Kamera am Rückspiegel, in Lenkradnähe oder an der Struktur des Fahrgastraums auf der Fahrerseite. Das System kann verschiedene Verhaltensweisen erkennen, etwa die Nutzung eines Smartphones während der Fahrt, drohendes Einschlafen oder einen zu lange von der Straße abgewandten Blick. Wie der Sender berichtet, wird es nach 4 Sekunden aktiv, sobald das Fahrzeug schneller als 50 km/h fährt.
Die Regelung stellt zudem den Schutz von Fußgängern und Radfahrern in den Mittelpunkt. Deshalb ist die AEB-Technologie zur Erkennung drohender Kollisionen künftig für alle Neufahrzeuge verpflichtend, einschließlich Wohnmobile.
AEB-Technologie schützt Fußgänger und Radfahrer
Bereits ab 10 km/h erkennt dieses System mithilfe von Radar und Lasern Hindernisse oder andere Fahrzeuge und leitet eigenständig eine Notbremsung ein. Darüber hinaus müssen Fahrzeugkarosserien einen größeren Schutzbereich aufweisen, um Kopfverletzungen bei einem Aufprall zu verringern. Diese Maßnahme zielt vor allem auf städtische Gebiete ab, in denen sich zahlreiche Unfälle mit besonders gefährdeten Verkehrsteilnehmern ereignen.
Allerdings haben diese Systeme auch Nachteile, allen voran ihren Preis. Unsere Kollegen nennen zusätzliche Kosten von 400 bis 800 Euro je Fahrzeug, was die Rechnung weiter erhöht. Die europäischen Behörden erwägen daher, bestimmte Kleinwagen von dieser Vorschrift auszunehmen.
Neue Pflichtausstattung in Spanien
Zur Erinnerung: Seit dem 1. Januar 2026 schreibt die spanische Verkehrsbehörde vor, dass Fahrzeuge eine V-16-Warnleuchte mitführen müssen. Dabei handelt es sich um eine Lampe, die auf dem Fahrzeugdach angebracht werden kann, ohne dass man das Auto verlassen muss. Sie warnt vor einer Gefahr und sorgt bei einem Unfall oder einer Panne dafür, dass das Fahrzeug sofort sichtbar ist.
Die V16-Warnleuchte trat offiziell am 1. Juli 2021 in Kraft. Seither existierte sie neben dem klassischen Warndreieck. Während bis Januar 2026 beide Lösungen zulässig waren, ist die V16-Leuchte nun die einzige erlaubte Option.
Praktisch gesehen wird dieses kleine Notfall-Rundumlicht magnetisch befestigt; Fahrerinnen und Fahrer benötigen nur wenige Sekunden, um es auf dem Dach ihres Fahrzeugs anzubringen. Anders als beim Warndreieck muss niemand aussteigen und mehrere Meter zu Fuß zurücklegen, um das Gerät aufzustellen – teils unter kritischen Sichtverhältnissen. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem vorherigen Artikel hier.
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