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Leasingvertrag für 94-Jährigen: Citroën C4 wird zur Kostenfalle

Blaues Citroën Elektroauto in modernem Showroom mit LED-Scheinwerfern und Leasing-Life Nummernschild.

In Südfrankreich versucht eine Familie, einen Leasingvertrag zu beenden, der für ihren 94-jährigen Großvater zu einer finanziellen Belastung geworden ist. Der hochbetagte Mann kann aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr Auto fahren und lebt inzwischen im Pflegeheim. Dennoch zieht die Bank Monat für Monat etwa 700 Euro für einen Citroën C4 ein, der ungenutzt auf einem Parkplatz steht. Der Fall stellt eine grundsätzliche Frage: Wie wirksam sind sehr alte Menschen vor einer finanziellen Überforderung durch komplizierte Verträge geschützt?

Der Fund in den Unterlagen: Leasing statt Kauf

Aufgedeckt wurde die Sache, als die Familie den Einzug des 94-Jährigen ins Pflegeheim vorbereitete. Beim Ordnen von Akten, Rechnungen und Versicherungsdokumenten fand der Enkel einen umfangreichen Ordner mit Fahrzeugpapieren. Die Angehörigen waren bislang davon ausgegangen, dass der Senior das Auto vor einigen Jahren direkt bezahlt hatte. Tatsächlich enthielten die Unterlagen jedoch einen umfangreichen Leasingvertrag.

Der Mann hatte den Vertrag mit 92 Jahren unterschrieben. Vertragsgegenstand war ein nahezu neuer Citroën C4 mit Automatikgetriebe, 130 PS und einem Listenpreis von mehr als 34.000 Euro. Vereinbart wurde eine mehrjährige Laufzeit bis 2027 mit monatlichen Raten von knapp 700 Euro.

Ein 92-Jähriger unterschreibt ein Leasing über viele Jahre – im Pflegeheim, zwei Jahre später, wird klar, welche Last sich dahinter verbirgt.

Neben den Leasingraten schloss der Senior mehrere Versicherungen ab, darunter Zusatzpolicen, die ihm offenbar Schutz bieten sollten. Nach Einschätzung der Familie sind viele dieser Versicherungen im Alltag allerdings kaum nutzbar und zugleich kostspielig. Einige Verträge konnten im Nachhinein gekündigt werden, am eigentlichen Problem der Leasingraten änderte dies jedoch nichts.

Gesundheitliche Verschlechterung: Der Leasingvertrag läuft weiter

Seit dem Vertragsabschluss hat sich die Lebenssituation des Mannes grundlegend gewandelt. Er ist mittlerweile 94 Jahre alt, auf einen Rollstuhl angewiesen, lebt in einem Pflegeheim und darf das Fahrzeug nicht mehr fahren. Ärztliche Bescheinigungen bestätigen seine stark eingeschränkte Fahreignung; die Behörden haben entsprechend reagiert, sodass der Führerschein keine Rolle mehr spielt.

Die Familie setzte zunächst auf eine Lösung über die abgeschlossenen Versicherungen. Sie nahm an, dass wenigstens eine Klausel greife, wenn der Leasingnehmer dauerhaft fahruntauglich wird oder verstirbt. Die Vertragsbedingungen ergaben jedoch etwas anderes: Weder besteht ein wirksamer Schutz bei Invalidität noch eine tatsächliche Absicherung für den Todesfall im Zusammenhang mit dem Leasing.

Nach Darstellung des Enkels müsste der Vertrag im Grundsatz selbst dann bis zum vereinbarten Ende erfüllt werden, wenn der Großvater sterben sollte – es sei denn, die Familie leistet eine hohe Abschluss- oder Ablösezahlung. Für die Angehörigen ist diese Perspektive nicht hinnehmbar.

Gespräche mit dem Citroën-Autohaus ohne Ergebnis

Der Enkel suchte wiederholt den Kontakt zur Citroën-Niederlassung, die den Vertrag vermittelt hatte. Er legte ärztliche Atteste zur fehlenden Fahrtauglichkeit vor, erläuterte die Unterbringung im Pflegeheim und appellierte an die Verantwortung der Verkäufer.

Seinen Angaben zufolge führten diese Bemühungen kaum weiter. Die Beschäftigten verwiesen auf den unterschriebenen Vertrag und darauf, dass der Kunde wegen seines hohen Alters nicht hätte abgelehnt werden dürfen. Man könne nicht einfach sagen: „Sie sind 92, Sie bekommen keinen Leasingvertrag“, sonst drohe der Vorwurf der Diskriminierung.

Die Kernbotschaft der Niederlassung: Der Vertrag gilt – entweder zahlen bis 2027 oder den Wagen für einen hohen Restbetrag übernehmen.

Für die Familie gleichen beide vom Autohaus genannten Möglichkeiten einer Kostenfalle: Entweder zahlt sie weiterhin monatlich 700 Euro für ein ungenutztes Auto. Oder sie löst den Pkw für mehr als 20.000 Euro ab – Geld, das für Pflege und Lebenshaltung deutlich dringender gebraucht wird.

Vertragsfreiheit und Schutz vor Ausnutzung

Der Vorgang verdeutlicht ein Spannungsfeld, das in vielen Ländern besteht. Einerseits gilt die Vertragsfreiheit: Auch hochbetagte Menschen dürfen grundsätzlich eigenständig entscheiden, ob sie einen Kredit, ein Leasing oder eine Versicherung abschließen. Andererseits besteht die Gefahr, dass Personen mit beginnender Demenz, eingeschränkter Urteilsfähigkeit oder fehlender Erfahrung durch solche Angebote überfordert werden.

Juristen sehen in vergleichbaren Fällen häufig das Risiko eines „Ausnutzens einer Schwächesituation“. Ob dieser Vorwurf hier rechtlich Bestand hätte, müssten letztlich Gerichte bewerten. Die Anforderungen an einen solchen Nachweis sind meist hoch: Es müsste belegt werden, dass der Betroffene beim Abschluss die Folgen und Risiken nicht verstehen konnte – und dass die andere Vertragsseite dies wusste oder zumindest hätte erkennen müssen.

Typische Risiken von Verträgen im hohen Alter

  • Komplizierte Vertragsklauseln, die selbst für jüngere Menschen kaum vollständig nachvollziehbar sind
  • Teure Zusatzversicherungen, die im Ernstfall nur wenig leisten
  • Lange Vertragsdauern, die weit über die statistische Lebenserwartung hinausreichen
  • Hohe Restwerte oder Schlussraten, die Angehörige überraschend belasten können
  • Fehlende Beteiligung von Familie oder Vertrauenspersonen

Was Angehörige aus dem Fall lernen können

Obwohl sich der Fall in Frankreich ereignet, ist er ebenso für Deutschland, Österreich und die Schweiz von Bedeutung. Leasing, Ratenkäufe und Abo-Modelle gehören zum Alltag; Autohäuser, Elektronikmärkte und Banken werben häufig gezielt mit vermeintlich niedrigen Monatsbeträgen.

Angehörige älterer Menschen können vorsorglich handeln, um unangenehme Überraschungen zu verhindern. Hilfreich sind klare familiäre Vereinbarungen: Ab einem bestimmten Alter oder bei nachlassender Gesundheit sollte bei größeren Verträgen, langfristigen Abonnements oder Krediten stets eine zweite Person die Unterlagen prüfen.

Hilfreiche Maßnahmen:

  • Kontoauszüge und Abbuchungen regelmäßig kontrollieren, sofern die betroffene Person zustimmt.
  • Versicherungs- und Leasingverträge überprüfen, besonders bei neuen Abschlüssen.
  • Mit dem Hausarzt offen über Fahreignung und Risiken im Straßenverkehr sprechen.
  • Vorsorgevollmacht oder Betreuung gegebenenfalls rechtzeitig regeln, bevor die Situation kritisch wird.

Rechtliche Schritte als letzte Möglichkeit mit offenem Ausgang

Die Familie erwägt im konkreten Fall inzwischen, gerichtlich vorzugehen. Sie wirft dem Händler vor, eine Schwächesituation ausgenutzt und nicht ausreichend Verantwortung übernommen zu haben: Ein 92-Jähriger mit bekannten gesundheitlichen Einschränkungen habe eine leistungsstarke Limousine über einen langfristigen Leasingvertrag erhalten, ohne dass erkennbare Schutzmechanismen vorgesehen gewesen seien.

Ein Gerichtsverfahren könnte klären, ob der Vertrag beispielsweise wegen fehlender Geschäftsfähigkeit, Täuschung oder aus anderen Gründen angefochten werden kann. Solche Prozesse dauern oft lange, verursachen Kosten und belasten die Beteiligten – einen Erfolg garantieren sie nicht. Trotzdem betrachten viele Angehörige sie als einzige Möglichkeit, aus Verpflichtungen auszusteigen, die sie als existenzbedrohend empfinden.

Zugleich stellt sich die Frage, ob Gesetzgeber und Verbraucherschützer strengere Regeln schaffen sollten. Denkbar wären besondere Vorgaben für Finanzprodukte ab einem bestimmten Alter, etwa kürzere Laufzeiten, weitergehende Beratungspflichten oder eine verbindliche Prüfung, ob die Person den Vertrag ohne Unterstützung verstehen kann.

Leasing im Alter: praktische Lösung oder finanzielle Zeitbombe?

Für jüngere Autofahrer kann Leasing attraktiv sein: moderne Technik, gut kalkulierbare Raten und kein Aufwand beim Wiederverkauf. Im hohen Alter ändern sich jedoch die Prioritäten. Der Gesundheitszustand kann sich binnen weniger Monate verschlechtern, das Autofahren wird riskanter und finanzielle Rücklagen für Pflege gewinnen an Bedeutung.

Wer mit 80, 85 oder 90 Jahren weiterhin ein Auto benötigt, sollte mehrere Aspekte besonders sorgfältig prüfen:

  • Laufzeit: möglichst kurz wählen, um flexibel zu bleiben.
  • Ratenhöhe: nur Beträge vereinbaren, die auch bei steigenden Pflegekosten tragbar sind.
  • Versicherungen: genau prüfen, welche Zusatzpolicen tatsächlich sinnvoll sind.
  • Ausstiegsoptionen: Regelungen für Krankheit, Führerscheinentzug oder Todesfall kontrollieren.
  • Einbindung der Familie: eine Vertrauensperson zum Beratungsgespräch mitnehmen.

Für den 94-Jährigen läuft nun die Zeit auf zwei Ebenen: Einerseits belastet der Leasingvertrag die Familie jeden Monat erneut finanziell. Andererseits sucht sie nach einer gerechten Lösung – durch weitere Gespräche mit der Niederlassung oder letztlich vor Gericht. Für viele Leser liegt auf der Hand, dass hier die Realität eines Pflegeheims unmittelbar mit der strikten Logik eines Finanzvertrags kollidiert.

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