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Spanien: Warndreieck wird ab 1. Januar 2026 durch V-16 ersetzt

Auto mit Warnblinker am Straßenrand, Arm winkt aus dem Fenster, weitere Fahrzeuge auf der Autobahn sichtbar.

Seit dem 1. Januar 2026 ersetzt dieses Land das altbekannte Warndreieck, das als zu gefährlich gilt, durch ein moderneres und praktischeres Hilfsmittel.

Das Warndreieck war lange ein unverzichtbarer Begleiter für Autofahrer in einer Notlage und prägte Generationen von Fahrern. Es wurde einige Dutzend Meter vor einem liegen gebliebenen oder verunglückten Fahrzeug aufgestellt, um andere Verkehrsteilnehmer vor einer unmittelbar drohenden Gefahr zu warnen. In Spanien geht seine Ära nun jedoch zu Ende: Das als zu riskant eingestufte Zubehör wird durch einen zeitgemäßeren Gegenstand ersetzt.

In Spanien ersetzt die V-16-Leuchte das Warndreieck

Seit dem 1. Januar 2026 schreibt die spanische Verkehrsbehörde vor, dass sich in Fahrzeugen eine V-16-Leuchte befinden muss. Diese Lampe wird auf dem Fahrzeugdach angebracht, ohne dass der Fahrer das Fahrzeug verlassen muss. Sie weist auf eine Gefahr hin und macht das Auto bei einer Panne oder nach einem Unfall sofort sichtbar.

Die Warnleuchte V16 wurde offiziell am 1. Juli 2021 eingeführt. Seither existierte sie neben dem herkömmlichen Warndreieck. Bis Januar 2026 waren beide Lösungen zulässig, doch nun ist die V16-Leuchte die einzig erlaubte Option.

V-16-Leuchte: Montage ohne Aussteigen

Die kleine Notfall-Rundumleuchte wird magnetisch befestigt und lässt sich innerhalb weniger Sekunden auf dem Dach des Fahrzeugs anbringen. Anders als beim Warndreieck muss der Fahrer weder aussteigen noch mehrere Meter zu Fuß gehen, um die Vorrichtung aufzustellen – mitunter bei äußerst schlechten Sichtverhältnissen.

GPS-Übermittlung für die Rettungsdienste

Ein weiterer Vorteil der V-16-Notfallleuchte ist ihr integriertes GPS. Dieses übermittelt den Standort des Fahrzeugs automatisch an die Rettungsdienste. Seit dem 1. Januar ist die neue Ausstattung daher für alle in Spanien zugelassenen Fahrzeuge verpflichtend.

Auf die Frage: „Gilt diese Pflicht auch für ausländische Fahrer, die in Spanien unterwegs sind?“ lautet die Antwort derzeit nein. Die spanischen Behörden haben bestätigt, dass im Ausland zugelassene Fahrzeuge keine V16-Leuchte mitführen müssen, sofern sie ein Warndreieck dabeihaben – wie es auch die französischen Vorschriften bereits verlangen.

Kürzlich bestätigte eine vom britischen Verkehrsministerium in Auftrag gegebene Studie zudem ein weiteres Problem: Die Scheinwerfer unserer Autos sollen mittlerweile zu gefährlich geworden sein.

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