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Uber: 825 Millionen Euro DSGVO-Bußgeld wegen algorithmischer Fahrerverwaltung

Person sitzt im Auto und nutzt Smartphone, auf Armaturenbrett ein Ordner mit EU-Flagge und Aufschrift „GDPR“

Uber muss die zweithöchste Strafe in der Geschichte der DSGVO zahlen: Wegen der automatisierten Verwaltung seiner Fahrer wurde dem Unternehmen ein Bußgeld von 825 Millionen Euro auferlegt. Europa bekräftigt damit einen strikten Grundsatz: Entscheidungen, die einer Person die Einkünfte entziehen, dürfen nicht ausschließlich Algorithmen überlassen werden.

Der Uber-Fall begann 2019

Um die Hintergründe dieses Falls zu verstehen, muss man ins Jahr 2019 zurückgehen. Damals sammelte Brahim Ben Ali, ein französischer Uber-Fahrer, die Aussagen von 170 Kollegen, deren Konten ebenso wie seines von der Plattform von einem Tag auf den anderen gesperrt worden waren – ohne jegliche Begründung. Unterstützt von der Schweizer NGO PersonalData.io wandte sich das Kollektiv an die niederländische Datenschutzbehörde, da sich der europäische Sitz des US-Konzerns in Amsterdam befindet.

Nun hat die Aufsichtsbehörde entschieden und eine historische Sanktion von 825 Millionen Euro verhängt. Es handelt sich um das zweithöchste Bußgeld, das jemals nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ausgesprochen wurde. Nur die 2023 gegen Meta verhängte Strafe von 1,2 Milliarden Euro fiel höher aus.

Uber-Konten aufgrund von Algorithmen gesperrt

Mit der Entscheidung wird eine Praxis geahndet, die als unzulässig gilt: die vollständig algorithmische Steuerung von Beschäftigten. Konkret werfen die Behörden Uber vor, Fahrerprofile auf Grundlage von Algorithmen ohne vorherige Warnung zu sperren oder dauerhaft zu schließen – und ohne tatsächliche menschliche Beteiligung. „Ein Computer darf Entscheidungen mit derart schwerwiegenden Folgen nicht allein treffen“, erklärt Monique Verdier, Vizepräsidentin der niederländischen Datenschutzbehörde.

Die DSGVO verlangt menschliche Kontrolle

Die DSGVO untersagt Unternehmen automatisierte Entscheidungen, wenn diese das Leben betroffener Personen erheblich beeinflussen – es sei denn, eine systematische menschliche Überprüfung sowie ein klarer Einspruchsweg werden angeboten.

Uber bezeichnet die Sanktion seinerseits als „unverhältnismäßig“ und bestreitet die Vorwürfe. Nach Angaben des Unternehmens sind die meisten Sperrungen nur vorübergehend; zudem erfolge kein dauerhafter Ausschluss ohne menschliche Kontrolle. Uber beabsichtigt, Berufung einzulegen. Die Summe könnte jedoch weiter steigen, denn PersonalData.io bereitet bereits eine Sammelklage vor, damit zu Unrecht sanktionierte Fahrer finanzielle Entschädigungen erhalten können.

Die EU im Konflikt mit US-Technologiekonzernen

Das Bußgeld ist Teil der breit angelegten europäischen Offensive gegen große US-Technologieunternehmen. Seit mehreren Jahren sammeln Meta, Google, Apple und Amazon Rekordstrafen wegen Verstößen gegen Vorschriften zu personenbezogenen Daten und Wettbewerb an.

Die wiederholten Sanktionen belasten die Beziehungen zu den Vereinigten Staaten, wo Donald Trump sie offen kritisiert und sogar mit Gegenmaßnahmen gedroht hat. Dennoch ist anzumerken, dass sie nur selten endgültig durchgesetzt werden: Aufgrund der systematischen Rechtsmittel der Unternehmen und langwieriger Verfahren werden Bußgelder häufig reduziert oder sogar aufgehoben.

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