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RIPOST-Gesetz: Fahrverbot für leistungsstarke Autos für Fahranfänger

Roter Lamborghini Sportwagen mit schwarzem Heckspoiler in einem modernen Ausstellungsraum.

Der im Juli verabschiedete Text ist umstritten.

Das Parlament hat das RIPOST-Gesetz verabschiedet. Wie das Fachportal Caradisiac berichtet, untersagt Artikel 3 Fahranfängern das Fahren eines „leistungsstarken Autos“.

Nach Ansicht der Befürworter soll die Regelung auf schwere Unfälle reagieren, in die junge Fahrer mit bestimmten großvolumigen Fahrzeugen verwickelt waren. So erinnert Caradisiac unter anderem daran, „dass im Februar 2025 ein Volkswagen Golf R mit 333 PS, der in einer auf 30 km/h begrenzten Zone mit mehr als 100 km/h unterwegs war, eine 23-jährige Frau tödlich erfasst“.

RIPOST-Gesetz: Verbot leistungsstarker Autos für Fahranfänger

Künftig ist es verboten, einem Fahrer während der Probezeit des Führerscheins ein „leistungsstarkes Auto“ zu überlassen, bereitzustellen oder zu vermieten. Die Vorschrift gilt auch dann, wenn der betreffende Autofahrer einen gültigen Führerschein besitzt. Bei einem Verstoß drohen 15.000 Euro Geldstrafe und ein Jahr Freiheitsstrafe.

Noch bleibt die Bestimmung allerdings ungenau: Die zulässige Höchstleistung wurde bislang nicht festgelegt. Sie soll erst mit einem für den kommenden Herbst angekündigten Dekret definiert werden.

Was beinhaltet das RIPOST-Gesetz?

Die Wirksamkeit des Gesetzes wirft dennoch Fragen auf. Caradisiac verweist zu Recht auf Zahlen des Nationalen Interministeriellen Observatoriums für Straßenverkehrssicherheit (ONISR), denen zufolge nur ein verschwindend geringer Anteil der Fahranfänger Zugang zu Sportwagen hat. Die Kollegen halten zudem fest: „Dagegen saßen 35 % der Fahranfänger, die an einem tödlichen Unfall beteiligt waren, am Steuer eines mindestens 15 Jahre alten Autos.“

Abstimmung und weitere Maßnahmen des Gesetzes

Das Parlament verabschiedete das RIPOST-Gesetz (Sofortige Antworten auf Phänomene, die die öffentliche Ordnung, Sicherheit und Ruhe unserer Mitbürger stören) am 21. Juli 2026 endgültig mit 351 gegen 179 Stimmen.

Der von Innenminister Laurent Nuñez eingebrachte Text soll die strafrechtliche Reaktion auf alltägliche „Störfaktoren“ verschärfen. Dazu zählen illegale Straßenrennen, Free-Partys sowie der missbräuchliche Konsum von Distickstoffmonoxid – jenem als „Lachgas“ bekannten Gas, das mittels Ballons inhaliert wird und zahlreiche Unfälle verursacht hat.

Seit Mai wurde der Entwurf im beschleunigten Verfahren behandelt und von RN, Zentrum und rechter Seite unterstützt. Die linke Opposition stimmte dagegen. Eine Prüfung durch den Verfassungsrat könnte das Inkrafttreten noch verzögern und einzelne Bestimmungen verändern.

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