Der am 1. Juli 2007 eingeführte Imposto Único de Circulação (IUC) löste gleich drei frühere Abgaben ab: die kommunale Fahrzeugsteuer (die bekannte „Plakette“), die Verkehrssteuer und die Lkw-Steuer.
Sein Zweck ist einfach: Er soll sowohl den durch den Fahrzeugverkehr verursachten Verschleiß der Infrastruktur als auch dessen Umweltkosten ausgleichen. Die Steuer knüpft direkt an das Eigentum am Fahrzeug an und entfällt erst mit der Abmeldung des Fahrzeugs.
Der IUC ist für eine Reihe von Fahrzeugen verpflichtend – von Pkw und Motorrädern bis zu Sportbooten und privat genutzten Luftfahrzeugen. Bei Autos sind bislang ausschließlich reine Elektrofahrzeuge vom bekannten IUC ausgenommen. Der Grund: Hubraum und Emissionen gehören zu den Berechnungsgrundlagen des IUC, sind bei Elektroautos jedoch nicht vorhanden.
Die IUC-Kategorien
Insgesamt gibt es sieben Kategorien, von A bis G. Für Pkw sind allerdings nur die ersten beiden relevant: Kategorie A und Kategorie B.
Zur Kategorie A zählen Pkw, die zwischen 1981 und dem Inkrafttreten des IUC – also bis einschließlich 30. Juni 2007 – erstmals in Portugal, einem Land der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums zugelassen wurden.
Kategorie B umfasst dagegen sämtliche Pkw, deren Erstzulassung in Portugal oder einem Mitgliedstaat der Europäischen Union beziehungsweise des Europäischen Wirtschaftsraums nach Einführung des IUC erfolgte. Dazu gehören somit alle Fahrzeuge, die ab dem 1. Juli 2007 einschließlich zugelassen wurden.
Wie wird der IUC berechnet?
Die Höhe des IUC richtet sich nach den jährlich im Staatshaushalt veröffentlichten Steuersätzen, die je nach Fahrzeugkategorie unterschiedlich ausfallen.
Bei Fahrzeugen der Kategorie A werden Kraftstoffart, Hubraum und das Jahr der Zulassung in den jeweiligen Stufen berücksichtigt. Für Pkw der Kategorie B umfasst die Berechnung dagegen Kraftstoffart, Zulassungsjahr, Hubraum und CO2-Emissionen, ebenfalls nach Stufen.
Rechenbeispiel: IUC für Kategorie-B-Fahrzeuge
Um den IUC zu ermitteln, müssen zunächst die Sätze der jeweiligen Kategorie geprüft werden. Bei einem Fahrzeug der Kategorie B sind außerdem die passende Hubraum- und CO2-Stufe festzustellen. Die folgenden Tabellen zeigen die für Fahrzeuge der Kategorie B geltenden Sätze:
| Hubraumstufe (cm3) |
Sätze | CO2-Stufe NEDC | CO2-Stufe (g/km) WLTP |
Satz |
|---|---|---|---|---|
| Bis 1250 | 29,39 € | Bis 120 g/km | Bis 140 g/km | 60,28 € |
| Mehr als 1250 bis 1750 | 58,97 € | Mehr als 140 bis 180 g/km | Mehr als 120 bis 205 g/km | 90,33 € |
| Mehr als 1750 bis 2500 | 117,82 € | Mehr als 180 bis 250 g/km | Mehr als 205 bis 260 g/km | 196,18 € |
| Mehr als 2500 | 403,23 € | Mehr als 250 g/km | Mehr als 260 g/km | 336,07 € |
Für Fahrzeuge mit Dieselmotor kommt eine weitere Abgabe hinzu. Sie wurde 2014 eingeführt und hängt vom Hubraum des Fahrzeugs ab.
| Hubraum (cm3) | Zusätzlicher Satz |
|---|---|
| Bis 1250 | 5,02 € |
| Mehr als 1250 bis 1750 | 10,07 € |
| Mehr als 1750 bis 2500 | 20,12 € |
| Mehr als 2500 | 68,85 € |
Für Fahrzeuge, die nach dem 1. Januar 2017 zugelassen wurden, gilt außerdem ein weiterer Zuschlag, der sich auf die CO2-Emissionen bezieht.
| CO2-Stufe (g/km) NEDC |
CO2-Stufe (g/km) WLTP |
Sätze (Euro) |
|---|---|---|
| Mehr als 180 bis 250 | Mehr als 205 bis 260 | 29,39 |
| Mehr als 250 | Mehr als 260 | 58,97 |
Abschließend zeigt diese Tabelle den Koeffizienten für das Jahr der Erstzulassung:
| Jahr des Erwerbs | Koeffizient |
|---|---|
| 2007 | 1 |
| 2008 | 1,05 |
| 2009 | 1,1 |
| 2010 und folgende | 1,15 |
Danach folgt die Berechnung: Der Satz der Hubraumstufe wird mit dem Satz der Emissionsstufe addiert. Falls zutreffend, kommt der Zuschlag für Fahrzeuge mit mehr als 180 g/km und einem Zulassungsdatum nach dem 1. Januar 2017 hinzu. Das Ergebnis wird mit dem Koeffizienten des Erwerbsjahrs multipliziert; anschließend wird gegebenenfalls noch der Zusatzbetrag für Dieselmotoren addiert.
Falls dir das alles kompliziert erscheint, gibt es eine einfachere Möglichkeit. Wie heute zu erwarten, steht ein Online-Rechner zur Verfügung, der den fälligen Betrag sofort berechnet: impostosobreveiculos.info.
Wann wird der IUC bezahlt und was geschieht bei Nichtzahlung?
In der Regel muss der IUC bis zum Ende des Monats entrichtet werden, in dem sich der Zulassungsmonat laut Fahrzeugzulassungsdokument (DUA) jährt. Eine Ausnahme gilt bei der erstmaligen Zahlung nach dem Kauf eines Neuwagens oder eines importierten Gebrauchtwagens: In diesem Fall bleiben 30 Tage nach Ablauf der vorgeschriebenen Frist für die Zulassung, um den IUC zu bezahlen.
Was passiert bei ausbleibender Zahlung?
Versäumt der Halter eines Fahrzeugs die Zahlung des IUC, kann das Auto ebenso wie die dazugehörigen Zulassungsdokumente beschlagnahmt oder stillgelegt werden. Dieser Zustand bleibt bestehen, bis die Steuer, die wegen der Nichtzahlung verhängten Bußgelder sowie die Kosten für Abschleppen und Verwahrung des Fahrzeugs vollständig beglichen sind.
Gibt es Befreiungen?
Kurz gesagt: ja. Der IUC-Code befreit Taxis, Oldtimer und Fahrzeuge der Feuerwehr von der Zahlung. Auch Fahrzeughalter mit einem Grad der Behinderung von mindestens 60 % müssen die Steuer nicht entrichten. Darüber hinaus gilt eine Befreiung, wenn der zu zahlende Betrag unter 10 Euro liegt.
Quellen: impostosobreveiculos.info; E-Konomista.
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