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IG-L in Österreich: Elektroautos dürfen 130 km/h fahren, Verbrenner nur 100 km/h

Weißes Elektroauto auf drehbarer Ausstellung mit Bergstraße und Bergen im Hintergrund.

Üblicherweise richten sich die verschiedenen Tempolimits auf Autobahnen nach der Fahrzeugart. In Portugal darf ein Pkw etwa schneller fahren als ein schweres Fahrzeug, für das niedrigere Höchstgeschwindigkeiten gelten.

In Österreich gibt es jedoch Fälle, in denen nicht die Fahrzeugkategorie, sondern die Antriebsart den Unterschied macht. Auf bestimmten Abschnitten darf ein reines Elektroauto 130 km/h fahren, während ein Verbrenner auf 100 km/h begrenzt ist.

Grundlage dafür ist das Immissionsschutzgesetz-Luft, besser bekannt unter der Abkürzung IG-L. Dieses Gesetz ermöglicht Geschwindigkeitsbeschränkungen, die den Schadstoffausstoß in bestimmten Gebieten senken sollen.

IG-L-Ausnahmen für Elektroautos und Wasserstofffahrzeuge

Durch diese Vorgaben kann die übliche Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h auf 100 km/h sinken. Davon ausgenommen sein können jedoch reine Elektroautos und Wasserstofffahrzeuge – anders als Benziner, Diesel und sogar Plug-in-Hybride.

Dabei gilt eine wichtige Voraussetzung: Die Ausnahme greift ausschließlich auf Strecken, auf denen sie ausdrücklich ausgeschildert ist. Besteht aus Gründen der Sicherheit, wegen Baustellen, Verkehrsaufkommens oder aus einem anderen Anlass ein weiteres Tempolimit, müssen auch Elektroautos dieses einhalten.

In den Alpen ist die Regel besonders relevant

Besonders große Bedeutung hat die Maßnahme in Tirol, da die alpine Topografie den Abtransport von Schadstoffen erschwert. Auf der A12 zwischen der deutschen Grenze und Zirl unterliegen rund 90 km dauerhaft dem umweltbedingten Limit von 100 km/h – damit handelt es sich um den längsten Abschnitt des Landes mit dieser Beschränkung. Auf der A13 gilt dies ebenfalls auf etwa 12 km zwischen Innsbruck und Schönberg.

Auf anderen österreichischen Strecken können die umweltbezogenen Tempolimits dynamisch angewendet werden. Verkehrsmanagementsysteme entscheiden anhand der Umweltbedingungen, wann die Geschwindigkeitsreduzierung aktiviert werden muss.

IG-L-Regelung stößt auch auf Kritik

Der ÖAMTC, Österreichs größter Automobilclub, begrüßte die Einführung der Ausnahme für Elektroautos und bezeichnete sie sogar als eine langjährige Forderung. Das bedeutet allerdings nicht, dass der Club das IG-L-System insgesamt befürwortet.

Seit Jahren kritisiert der Club mehrere Aspekte der Regelung, darunter die Sanktionen. Ein Verstoß auf einem vom IG-L erfassten Abschnitt kann zu einer höheren Geldbuße führen als eine vergleichbare Geschwindigkeitsüberschreitung nach den normalen Verkehrsvorschriften. Der Grund: Verstöße in IG-L-Zonen werden nach dem Luftreinhaltegesetz und nicht nach der üblichen Straßenverkehrsordnung geahndet.

Die Ausnahme ist außerdem nicht zwingend auf in Österreich zugelassene Fahrzeuge beschränkt. Auch Elektroautos mit ausländischem Kennzeichen können davon profitieren, sofern das Fahrzeug eindeutig als reines Elektroauto erkennbar ist. Wird eine Geldbuße verhängt, weil keine Kennzeichnung vorhanden ist, die dem österreichischen grünen Kennzeichen entspricht, kann es erforderlich sein, die Antriebsart später anhand der Fahrzeugdokumente nachzuweisen.

Für Verbrenner kann das Missachten eines IG-L-Tempolimits besonders teuer werden. Österreich zählt zudem zu den europäischen Ländern mit besonders strengen Regeln bei extremen Geschwindigkeitsüberschreitungen: Seit 2024 kann ein Fahrzeug unter bestimmten Umständen beschlagnahmt und anschließend sogar versteigert werden.

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