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Elektroauto auf der Straße laden: Ist ein Kabel aus dem Fenster erlaubt?

Mann macht Elektroladekabel am Haus fest, während ein anderer mit Kinderwagen auf dem Bürgersteig vorbeigeht.

In einem Land, in dem viele Gebäude keine Garage haben und das Ladenetz trotz seines Ausbaus noch nicht alle Anforderungen abdeckt, suchen manche nach einfallsreichen Wegen, das Elektroauto auf der Straße von zu Hause aus zu laden.

Eine naheliegende Möglichkeit besteht darin, ein Stromkabel vom Fenster oder Balkon zum am Straßenrand geparkten Auto zu führen. Doch ist das überhaupt zulässig? Um diese Frage zu klären, haben wir die PSP kontaktiert.

Die Abteilung für Verkehr und Straßenverkehrssicherheit der PSP antwortete Razão Automóvel eindeutig: Verläuft ein Kabel durch einen Bereich, der von Fahrzeugen oder Fußgängern genutzt wird, oder über eine Garagenzufahrt, kann dies eine Ordnungswidrigkeit darstellen und mit einem Bußgeld geahndet werden.

Nicht das Laden, sondern das Kabel ist das Problem

Die Straßenverkehrsordnung enthält erwartungsgemäß keinen speziellen Paragraphen zu Ladekabeln für Elektroautos. Wie die PSP erläutert, kommt es darauf an, auf welche Weise das Kabel im öffentlichen Raum verlegt wird.

Artikel 3 der Straßenverkehrsordnung schreibt vor, dass niemand Handlungen vornehmen darf, die den Verkehr verhindern oder behindern oder die Sicherheit, Sichtbarkeit oder den Komfort der Verkehrsteilnehmer beeinträchtigen. Dabei sind besonders schutzbedürftige Verkehrsteilnehmer besonders zu berücksichtigen. Bei einem Verstoß droht ein Bußgeld zwischen 60 Euro und 300 Euro.

Führt ein Kabel über einen Gehweg, eine Fahrbahn oder eine Garagenzufahrt und erschwert es die Fortbewegung, kann daher ein Verstoß vorliegen. Niemand muss erst über das Kabel stolpern, damit ein Problem entsteht: Schon ein Hindernis im Verkehrsraum kann ausreichen.

Auch das Befestigen des Kabels, seine Verlegung in einer bestimmten Höhe oder Maßnahmen, die ein Stolpern verhindern sollen, lösen die Frage nicht automatisch.

Nach Angaben der PSP ist entscheidend, ob die Verlegung den Verkehr verhindert oder beeinträchtigt oder die Sicherheit, Sichtbarkeit oder den Komfort der Nutzer des Verkehrswegs gefährdet. Es kann bereits genügen, dass ein Fußgänger wegen des Kabels vom Gehweg ausweichen muss.

Auch die Gemeinde kann Vorgaben machen

Die Straßenverkehrsordnung ist nicht der einzige maßgebliche Punkt. Laut PSP können zudem kommunale Vorschriften verletzt werden, insbesondere Regeln zur Nutzung öffentlicher Flächen ohne Genehmigung der Gemeinde.

Das bedeutet: Selbst wenn eine konkrete Situation keinen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung darstellt, kann die Inanspruchnahme des öffentlichen Raums – abhängig von den Vorschriften der jeweiligen Gemeinde – weitere rechtliche Fragen aufwerfen.

Unter Umständen spielt auch die Eigentümergemeinschaft eine Rolle. In diesem Zusammenhang verweist die PSP auf das Gesetzesdekret Nr. 93/2025 vom 14. August, das ebenfalls die Installation von Ladepunkten in bestehenden Gebäuden regelt.

Artikel 23 legt fest, dass die Installation eines Ladepunkts oder einer Steckdose, die in Gemeinschaftsbereiche des Gebäudes eingebaut wird oder durch solche Bereiche führt, der Verwaltung der Eigentümergemeinschaft vorab mitgeteilt werden muss.

Diese darf nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen Einspruch erheben, etwa wenn eine nachgewiesene Gefahr für Personen oder Sachen besteht oder die Installation die Nutzung gemeinsamer Zugangswege erschwert.

Das gleiche Gesetzesdekret stellt allerdings klar, dass das Laden über eine Haushaltssteckdose nicht grundsätzlich das Problem ist. An Orten ohne öffentlichen Zugang ist das Laden über eine solche Steckdose erlaubt, sofern die geltenden technischen und sicherheitsrelevanten Vorgaben eingehalten werden.

Darf ich das Elektroauto also durchs Fenster laden?

Die Lage erinnert beinahe an einen bekannten Sketch von Gato Fedorento: „Es ist verboten. Aber man kann es machen. Nur ist es verboten.“ In diesem Fall ist die Antwort jedoch etwas komplexer: Die Straßenverkehrsordnung enthält keine einfache Regel, nach der das Laden eines Autos über ein von der Wohnung kommendes Kabel grundsätzlich verboten wäre.

Unzulässig kann vielmehr die Art sein, wie das Kabel zum Fahrzeug geführt wird. Überquert es den Gehweg, die Fahrbahn oder einen anderen öffentlichen Bereich und wird dadurch ein Hindernis oder eine Gefahr für andere Nutzer geschaffen, kann eine Ordnungswidrigkeit vorliegen.

Bevor das Fenster also zur Verlängerung der Steckdose wird, sollte man bedenken: Sobald das Kabel den öffentlichen Raum erreicht, geht es nicht mehr nur ums Laden. Dann betrifft die Frage auch die Sicherheit und die Nutzung öffentlicher Flächen.

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