Seit dem 1. Juli 2016 gilt das Punktesystem für den Führerschein und ist damit keineswegs neu. Obwohl es in Portugal bereits seit einiger Zeit angewendet wird, bestehen weiterhin Fragen zu seiner Funktionsweise.
Von den Verstößen, die zum Punkteabzug führen, über die Mindestpunktzahl auf dem Führerschein bis hin zu Möglichkeiten, Punkte zurückzugewinnen oder sogar zusätzlich zu sammeln: Dieser Artikel erläutert das System. Nach Angaben der ANSR (Nationale Straßenverkehrssicherheitsbehörde) ist es einfacher und transparenter als das zuvor geltende Verfahren.
Wann werden Punkte abgezogen?
Mit der Einführung des Punktesystems für den Führerschein erhielt jede fahrende Person 12 Punkte. Punkte gehen verloren, wenn ein schwerer oder sehr schwerer Verstoß beziehungsweise eine Verkehrsstraftat begangen wird.
Der Abzug erfolgt allerdings nicht unmittelbar nach der Tat. Die Punkte werden erst am Tag der endgültigen Verwaltungsentscheidung oder mit Rechtskraft des Urteils abgezogen. Wer seinen aktuellen Punktestand im Führerschein prüfen möchte, kann das Portal für Ordnungswidrigkeiten aufrufen.
Schwere Verstöße
Schwere Verstöße, die in Artikel 145 des Straßenverkehrsgesetzbuchs aufgeführt sind, führen zu einem Abzug von 2 bis 3 Punkten. Zu den Beispielen für einen schweren Verstoß mit einem Verlust von 2 Punkten zählen:
- Ein Auto ohne Haftpflichtversicherung fahren;
- Auf dem Seitenstreifen von Autobahnen oder gleichgestellten Straßen halten oder parken;
- Entgegen der Fahrtrichtung fahren;
- Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 30 km/h oder innerhalb geschlossener Ortschaften um 20 km/h überschreiten.
Zu den Fällen, in denen schwere Verstöße 3 Punkte kosten, gehören dagegen:
- In Begegnungszonen die Geschwindigkeit um mehr als 20 km/h bei Motorrädern oder Pkw beziehungsweise um mehr als 10 km/h bei anderen Kraftfahrzeugen überschreiten;
- Mit einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 0,5 g/l und unter 0,8 g/l fahren. Für Berufskraftfahrende, Fahrende im Kindertransport sowie Fahrende in der Probezeit – also mit einem Führerschein seit weniger als drei Jahren – liegt der Bereich zwischen 0,2 g/l und 0,5 g/l;
- Unmittelbar vor oder auf markierten Überwegen für Fußgänger oder Radfahrende überholen.
Sehr schwere Verstöße
Bei sehr schweren Verstößen, die in Artikel 146 des Straßenverkehrsgesetzbuchs genannt werden, werden zwischen 4 und 5 Punkte abgezogen.
Folgende Verstöße führen unter anderem zum Verlust von 4 Punkten:
- Ein STOP-Schild missachten;
- Eine Autobahn oder gleichgestellte Straße an einer nicht vorgesehenen Stelle befahren;
- Fernlicht so einsetzen, dass andere Verkehrsteilnehmende geblendet werden;
- Bei rotem Ampellicht nicht anhalten;
- Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 60 km/h oder innerhalb geschlossener Ortschaften um 40 km/h überschreiten.
Um 5 Punkte im Führerschein zu verlieren, genügt beispielsweise:
- Mit einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 0,8 g/l und unter 1,2 g/l zu fahren. Bei Fahrenden in der Probezeit, Fahrenden von Rettungs- oder Einsatzfahrzeugen, Fahrzeugen für die Beförderung von Kindern und Jugendlichen bis 16 Jahre, Taxis, schweren Personen- oder Güterkraftfahrzeugen sowie Fahrzeugen für Gefahrguttransporte gilt dies bereits bei mindestens 0,5 g/l und unter 1,2 g/l. Gleiches gilt, wenn ein medizinischer Bericht feststellt, dass die fahrende Person unter Alkoholeinfluss stand;
- Unter dem Einfluss psychotroper Substanzen fahren;
- In Begegnungszonen die Geschwindigkeit um mehr als 40 km/h bei Motorrädern oder Pkw beziehungsweise um mehr als 20 km/h bei anderen Kraftfahrzeugen überschreiten.
Verkehrsstraftaten
Verkehrsstraftaten ziehen insgesamt 6 Punkte für die Person nach sich, die sie begeht. Eine solche Straftat liegt beispielsweise vor, wenn mit einer Blutalkoholkonzentration von mehr als 1,2 g/l gefahren wird.
Wie viele Punkte können auf einmal verloren gehen?
Bei gleichzeitig begangenen Verstößen können in der Regel höchstens 6 (sechs) Punkte abgezogen werden. Davon gibt es jedoch Ausnahmen, etwa wenn zu den punktrelevanten Verstößen das Fahren unter Alkoholeinfluss zählt.
Dann kann der Punkteabzug die festgelegte Obergrenze von sechs Punkten übersteigen. Wird eine Person beispielsweise außerhalb einer Ortschaft mit 30 km/h über dem Tempolimit und mit einem Blutalkoholwert von 0,8 g/l angehalten, verliert sie nicht nur zwei Punkte für die Geschwindigkeitsüberschreitung. Zusätzlich werden fünf Punkte für das Fahren unter Alkoholeinfluss abgezogen – insgesamt also sieben Punkte.
Keine oder nur wenige Punkte: Das sind die Folgen
Verbleiben einer Person nur noch 5 oder 4 Punkte, muss sie an einer Schulung zur Straßenverkehrssicherheit teilnehmen. Wer nicht erscheint und die Abwesenheit nicht begründet, verliert den Führerschein und muss zwei Jahre warten, bevor er ihn erneut erwerben kann.
Bei nur noch 3, 2 oder 1 Punkt im Führerschein muss die theoretische Führerscheinprüfung abgelegt werden. Geschieht das nicht, wird der Führerschein entzogen; auch dann beträgt die Wartezeit bis zum erneuten Erwerb zwei Jahre.
Hat eine Person schließlich überhaupt keine Punkte mehr, verliert sie automatisch den Führerschein und darf ihn erst nach zwei Jahren erneut erwerben.
Kann man Punkte sammeln? So geht es
Grundsätzlich lassen sich im Führerschein Punkte hinzugewinnen. Dafür darf eine fahrende Person drei Jahre lang keinen schweren oder sehr schweren Verstoß und keine Verkehrsstraftat begehen. Im Punktesystem für den Führerschein können insgesamt höchstens 15 Punkte angesammelt werden.
Darüber hinaus heißt es auf der Website der ANSR: „Für jeden Zeitraum der Verlängerung des Führerscheins, in dem keine Verkehrsstraftaten begangen wurden und die fahrende Person freiwillig an einer Schulung zur Straßenverkehrssicherheit teilgenommen hat, wird ihr ein Punkt gutgeschrieben, wobei die Obergrenze von 16 (sechzehn) Punkten nicht überschritten werden darf“.
Die Grenze von 16 Punkten gilt ausschließlich, wenn die fahrende Person diesen „zusätzlichen Punkt“ durch Schulungen zur Straßenverkehrssicherheit erhalten hat. In allen anderen Fällen liegt das geltende Maximum bei 15 Punkten.
Quelle: ANSR.
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